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Die Grundberechtigung

Die Grundberechtigung (Grundlizenz) berechtigt den Inhaber einsitzige und zweisitzige Segelflugzeuge einsitzig zu fliegen (also allein, der Fluglehrer ist natürlich eine Ausnahme, der darf immer mit).

Die "Klasse II" (Zweisitzer) Berechtigung

Natürlich möchte man irgendwann mit zweisitzigen Segelflugzeugen, bzw. genauergesagt "zu zweit", fliegen. Mit zweisitzigen Segelflugzeugen fliegen darf man schon mit der Grundberechtigung, aber eben nur allein. Damit man jemanden mitnehmen kann, benötigt man eine entsprechende Berechtigung, die „Klasse II“ oder "LF II" genannt wird. Diese wird ebenfalls fast immer im Rahmen der Segelflugausbildung mit erworben, kann aber jederzeit nachträglich erworben werden.

Die Startarten

Aber irgendwie muss das Segelflugzeug ja in die Luft kommen, viele kennen aus Filmen oder vom Zuschauen auf Flugplätzen den Flugzeugschlepp. Das ist, wenn ein Motorflugzeug das Segelflugzeug in die Luft zieht, die wahrscheinlich bekannteste Startart!

Jedenfalls erwirbt man schon während der Schulung mindestens eine Startart, sonst könnte man ja gar nicht starten bzw. fliegen. Diese wird in deinen Segelflugschein eingetragen. Mit Hilfe dieser Startart darf man, wenn man die Ausbildung abgeschlossen hat, starten. In der Regel erwirbt man während der Ausbildung mehrere Startarten. In diesem Fall werden alle erworbenen Startarten eingetragen. Jederzeit kann man natürlich eine weitere Startart dazu erwerben. Eine kurze Einweisung, eine bestimmte Mindestanzahl an Flügen mit und ohne Lehrer und schon wird die jeweilige Startart nachträglich im Segelflugschein eingetragen.

Hier eine Übersicht der Startarten, sehr grob erklärt:
(die umfangreichen Details lernt man in der Schulung)

Flugzeugschlepp (F-Schlepp)

Ein Motorflugzeug zieht das Segelflugzeug mittels einem Schleppseil (wie beim Abschleppen eines Autos) in die Höhe. Diese Ausbildung wird bei uns meist nach der Grundausbildung durchgeführt.

Windenstart

In Linz Ost ist das häufigste Startart. Eine starke Winde (über 300PS) steht - vom startenden Flugzeug aus gesehen - am anderen Ende des Flugplatzes. Von der Winde wird über den ganzen Flugplatz ein Seil bis zum Flugzeug ausgelegt (Seillänge ca. 900m). Das Seil wird am startenden Flugzeug eingehängt, ein Helfer hält die Flächen waagrecht und die Winde gibt Gas. Das Flugzeug beschleunigt und steigt in steilem Winkel in die Höhe. Die erzielbare Ausklinkhöhe (also jene Höhe, in der das Segelflugzeug das Seil ausklinkt) beträgt etwa 300m - 400m (abhängig vom Wetter und Flugzeugtyp). Damit kann man bei entsprechender Wetterlage ausgedehnte Segelflüge durchführen. Diese Berechtigung erwerben die meisten unserer Piloten bereits während der Ausbildung.

Eigenstart (Motorsegler)

Man startet im Motorflug – wie ein Motorflugzeug – stellt nach dem Steigflug den Motor ab, segelt und landet anschließend meist mit stehendem Motor, also im Segelflug.

Funkzeugnis

Um Segelfliegen zu dürfen, benötigt man keine besondere Funkausbildung. Erst wenn man sich in bestimmten Lufträumen bewegt (z.B. Kontrollzonen von internationalen Flughäfen) benötigt man ein Funkzeugnis. Eine solche Funkausbildung wird bei uns, meist mit Kooperation mit anderen Vereinen, immer wieder angeboten.

Sonstige Berechtigungen

Wenn man die erforderliche Praxis hat, kann man noch die Kunstflugberechtigung erwerben. Damit darf man - nur auf für Kunstflug zugelassenen Segelflugzeugen - Kunstflug durchführen. Natürlich muss man dabei gewisse Regeln einhalten, die man aber alle in der Kunstflugausbildung lernt.

Und natürlich ist auch die Segelfluglehrberechtigung eine Zusatzberechtigung, die man mit viel Praxis und einer entsprechend intensiven Ausbildung und abschließender Prüfung erwerben kann.